SAM - Sicher Aktuell Modular -- zur StartseiteSAM - Sicher Aktuell Modular -- zum NavigatorSam Ba - Die SAM Betriebs Automation organisiert Ihren Betrieb -- zur Anwendung

ENDBENUTZERLIZENZVERTRAG FÜR

SAM Betriebs-Automation "Sam Ba".

Stand 2008/12/01

WICHTIG - BITTE SORGFÄLTIG LESEN: Dieser SAM Organisation-Endbenutzer-Lizenzvertrag (SEL) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen ihnen (entweder als natürlicher oder juristischer Person) und SAM Organisation für das oben genannte Softwareprodukt. Das Softwareprodukt umfaßt Computersoftware, die dazugehörigen Medien, gedruckte Materialien (soweit vorhanden) sowie möglicherweise "online" oder elektronische Dokumentationen. Indem Sie das Softwareprodukt installieren, kopieren oder anderweitig verwenden, erklären Sie sich einverstanden, durch die Bedingungen dieses SEL gebunden zu sein. Falls Sie den Bestimmungen dieses SEL nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, das Softwareprodukt oder Teile daraus zu verwenden.

Das Softwareprodukt wird sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge geschützt als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum. Das Softwareprodukt wird lizenziert und nur als Dienst zur Verfügung gestellt, nicht verkauft.

  1. Begriffsbestimmung
    1. SEL
      SAM Organisation-Endbenutzer-Lizenzvertrag

    2. Windows
      Betriebssystem der Firma Microsoft in den Versionen: Microsoft® Windows® XP oder Microsoft® Windows® 2003 oder höher

  2. Lizenzeinräumung
    Dieser SEL räumt ihnen die folgenden Rechte ein: Verwenden und Kopieren.
    SAM Organisation räumt ihnen das Recht ein, das Softwareprodukt auf alle Computer, für die Sie Windows, sowie das Softwareprodukt selbst lizenziert haben, herunterzuladen und auf diesen zu verwenden. Dabei dürfen die Standardteile des Softwareprodukts nicht verändern oder diese Teile anderen Produkten hinzufügen. Ausnahme davon sind die Hauptinitialisierungsdatei und die, Ihr Unternehmen oder Ihre Anwendunge betreffenden, betriebsspezifischen Erweiterungen. Sie sind außerdem berechtigt, für Sicherungs- und Archivierungszwecke Kopien des Softwareprodukts zu erstellen. Dies gilt jedoch nur für die lokal oder im Netzwerk installierte Version des Softwareprodukts und nicht für die Online- Web- Version. Die Online- Web- Version des Softwareprodukts darf nicht kopiert, oder auf andere Weise vervielfältig, oder sonst irgend wie verändert, oder in einer Weise in andere Anwendungen eingebunden werden, daß der Eindruck entstehen könnte, das es sich um etwas anderes als das Softwareprodukt handelt.

  3. Lizenzvergabe und Lizenzkontrolle
    Sie erklären sich durch die Verwendung des Softwareprodukts ausdrücklich damit einverstanden, daß die Lizenzvergabe für jede Version des Softwareprodukts über das Internet stattfindet und eine Kontrolle auf Gültigkeit der Lizenz beim Start des Softwareprodukts durchgeführt wird. Dabei garantiert SAM Organisation, daß das Softwareprodukt im Falle der Nichterreichung der Lizenzierungsstelle einen Weiterbetrieb von 30 Tagen ermöglicht. Wodurch Offlineanwendungen wie das Arbeiten auf Notebooks ebenfalls möglich sind. Es ist dann nur erforderlich, innerhalb von 30 Tagen einen Internetkontakt während des Startens des Softwareprodukts zu haben.

  4. Einschränkungen

    1. Sie sind verpflichtet, sämtliche Urheberrechtshinweise auf allen Kopien des Softwareprodukts beizubehalten.

    2. Sie sind nicht berechtigt, Kopien des Softwareprodukts an Dritte weiterzugeben.

    3. Sie sind nicht berechtigt, das Softwareprodukt zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder eine ähnliche Maßnahme zu ergreifen. Dies gilt jedoch nur insoweit, wie das anwendbare Recht ungeachtet dieser Einschränkung eine solche Möglichkeit nicht ausdrücklich erlaubt.

    4. Sie sind nicht berechtigt, das Softwareprodukt zu vermieten zu verleasen oder zu verleihen.

    5. Sie sind berechtigt, alle ihre Rechte aus diesem SEL auf Dauer zu übertragen. Dieses Recht haben Sie nur, wenn der Übernehmer im Zusammenhang mit einer dauerhaften Übertragung ihrer gültigen lizenzierten Kopie(n) auch gültige lizenzierte Kopie(n) von Windows besitzt oder Ihnen dies glaubhaft gemacht hat.

    6. Gemeinsame Nutzung von Anwendungen. Das SOFTWARE-PRODUKT enthält Technologie, die es ermöglicht, Anwendungen auf zwei oder mehr Computern gemeinsam zu nutzen, auch wenn eine Anwendung nur auf einem der Computer installiert ist. Sie sind berechtigt, diese Technologie mit allen Produkten der Firma SAM Organisation für Mehrparteienanwendungen zu nutzen. Bei Anwendungen von anderen Herstellern als SAM Organisation lesen Sie bitte den der Anwendung beiliegenden Lizenzvertrag oder wenden sich an den Lizenzgeber, um festzustellen, ob der Lizenzgeber eine gemeinsame Nutzung von Anwendungen erlaubt.

    7. Sie sind verpflichtet, im Hinblick auf die Verwendung des Softwareprodukts allen anwendbaren Gesetzen zu entsprechen.

  5. Kündigung
    Ihre Rechte aus diesem SEL erlöschen mit der Kündigung ihres SEL zu Windows. Unbeschadet sonstiger Rechte ist SAM Organisation berechtigt, dieses SEL zu kündigen, wenn Sie gegen die Bestimmungen dieses SEL verstoßen. Im Fall der Kündigung des SEL sind Sie verpflichtet, alle Kopien des Softwareprodukts zu vernichten.

  6. Urheberrecht
    Das Eigentum und das Urheberrecht am Softwareprodukt und sämtlichen Kopien davon liegen bei SAM Organisation oder bei deren Lieferanten. Das Eigentum und die Rechte am geistigen Eigentum in Bezug auf die Inhalte, auf die über das Softwareprodukt zugegriffen wird, liegen beim entsprechenden Eigentümer der Inhalte und werden durch die anwendbaren Urheberrechtsgesetze sowie Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt. Dieses SEL räumt ihnen keine Rechte bezüglich der Verwendung solcher Inhalte ein.

  7. Ausfuhrbeschränkung
    Hiermit stimmen Sie zu, dass Sie dieses Softwareprodukt nicht in ein Land, an eine natürliche Person, eine juristische Person oder einen Endbenutzer, der den durch österreichische Gesetze und Verordnungen verhängten Ausfuhrbeschränkungen unterliegt, exportieren oder reexportieren werden.

  8. Anmerkung zur Drittprogrammunterstützung
    Das Softwareprodukt enthält möglicherweise Unterstützung für Programme, die von Drittanbietern geschrieben wurden. Diese Technologie ist unter Umständen nicht fehlertolerant und wurde eventuell nicht für die Verwendung oder den Weiterverkauf als Online-Steuersoftware in gefahrenträchtiger Umgebung entwickelt oder hergestellt, in der störungsfreier Betrieb erforderlich ist. Zum Beispiel in nukleartechnischen Einrichtungen, Flugzeugnavigations- oder Kommunikationssystemen, in der Flugsicherung, in Maschinen zur direkten Lebenserhaltung oder in Waffensystemen, in denen ein Ausfall der Drittprogrammtechnologie direkt zu Todesfällen, Personenschäden oder schwerwiegenden Schäden an Personen, Sachen oder Umwelt führen würde.

  9. Keine Gewähleistung.
    Jede Verwendung des Softwareprodukts erfolgt auf eigene Gefahr. Das Softwareprodukt ist nur für die Verwendung mit Windows vorgesehen. Im größtmöglichen, durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang lehnen SAM Organisation und deren Lieferanten jede Gewährleistung, ob ausdrücklich oder konkludent, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen für Nichtverletzung von Rechten dritter, Handelsüblichkeit und/oder Eignung für einen besonderen Zweck, ab.

  10. Keine Haftung für Folgeschäden.
    Im größtmöglichen, durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang können SAM Organisation oder deren Lieferanten auf keinen Fall für besondere, zufällig entstandene oder indirekte Schäden oder Folgeschäden gleich welcher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, verlust von geschäftlichen Informationen oder andere materielle Verluste) haftbar gemacht werden, die durch die Verwendung, bzw. durch die Unmöglichkeit der Verwendung des Softwareprodukts entstanden sind. Dies gilt auch dann, wenn SAM Organisation zuvor auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Da manche Staaten und Rechtsordnungen einen Ausschluß oder eine Beschränkung der Gewährleistung für Folgeschäden oder zufällig entstandene Schäden nicht gestattet, gilt die obige Beschränkung möglicherweise nicht in jedem Fall.

  11. Buchhaltung
    Programmteile die Buchungen im Sinne einer Buchhaltung ermöglichen, oder die ein Ergebnis produzieren, welches dem Ergebnis einer Buchhaltung entsprechen, oder eine Arbeitsweise ermöglichen, welche der einer Buchhaltung entspricht, sind kein Buchhaltungsprogramm im technischen oder gesetzlichen Sinn. Solche Programmteile sind nur Werkzeuge um eine Buchhaltung zu unterstützen und unterliegen deshalb keiner gesetzlichen Grundlage für Buchhaltungsprogramme oder ähnliche. Da Änderungen an den Daten möglich und auch ausgesprochen zulässig sind, entsteht eine Buchhaltung frühestens ab dem Zeitpunkt wo diese Programmteile dazu benutzt werden die vorhandenen Daten auszudrucken, diese Daten noch einmal kontrolliert wurden und diese Ausdrucke als Buchhaltung abgelegt wurden.

  12. Beschränkte Haftung
    SAM Organisations gesamte Haftung und ihre ausschließlichen Ansprüche aus diesem SEL gelten nur bis zu einem Betrag von zwanzig Euro (EUR 20,-).

  13. Unsachgemäße Bedienung
    SAM Organisation haftet nicht für unsachgemäße Bedienung. Sollte der Bediener des Softwareprodukts nicht oder nicht ausreichend im Gebrauch des Softwareprodukts geschult sein, so ist eine Haftung durch das Auftreten von direkten oder indirekten Fehlern nicht möglich. Fehlende Unterlagen oder ein Mangel an Schulungsangebot sind kein Haftungsgrund, sondern berechtigen den Lizenznehmer den SEL nicht zu akzeptieren und somit das Softwareprodukt nicht zu verwenden.

  14. Fehler tieferer Ebenen
    SAM Organisation haftet nicht für Fehler die in Windows oder noch tiefer liegenden Ebenen ihres Computers entstanden, oder von dort ausgehend verursacht sind. Der Lizenznehmer hat das Recht auf eigene Kosten einen Sachverständigen zu beauftragen den Ursprung eines Fehlers zu suchen. In diesem Fall hat der Lizenznehmer die Pflicht SAM Organisation vom Ergebnis dieses Auftrages eingehend zu unterrichten.

  15. Support und Versionen.
    Es wird grundsätzlich nur die aktuelle Version des Softwareprodukts unterstützt. Sollten Fehler in einer älteren Version des Softwareprodukts auftreten, so entsteht Anspruch auf Behebung des Fehlers erst nach erfolgtem und erfolgreichem Update auf die jeweils aktuelle Version des Softwareprodukts.

  16. Verschiedenes
    Für diesen SEL gelten die Gesetze der Stadt Salzburg, bzw. des Bundeslandes Salzburg und des Staates Österreich sowie Europa in dieser Reihenfolge. Sofern Sie irgendwelche Fragen zu diesem SEL haben oder aus einem anderen Grund Kontakt mit SAM Organisation aufnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an die SAM Organisation Niederlassung in ihrem Land, oder schreiben Sie an: SAM Organisation, Ing. S.Schatteiner, Wehrstraße 17, A-5101 Bergheim, Austria.

Sie erreichen uns unter http://www.Sam.at/Kontakt.htm.
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Sie erreichen diesen Lizenzvertrag unter http://www.Sam-Ba.at/lizenz/Lizenzvertrag.htm